Netzwerk
Wireless Lan
Fachartikel
Wireless Lan Zubehör
Notebook Wireless Lan
Wireless Lan Technik
Wireless Lan System
Wireless Lan Netzwerk
Wireless Lan Management
Verzeichnis
Impressum - Datenschutz
Wireless Lan Blog
Infos zum WLan-USB-S...
Tipps zu WDS und Rep...
Frequenzen bei WLan
Infos zum WLan-USB-S...
Sendeleistung von WL...

Anzeige

Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug

Telefon- und Internetanschluss: Die wichtigsten Rechte bei einem Umzug

 

Ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk: Wenn der Kunde umzieht, kann er seine laufenden Verträge mitnehmen. Und die Verträge laufen ganz normal und wie gehabt weiter. Es ändert sich weder etwas an den vertraglichen Vereinbarungen noch an der Vertragslaufzeit. Voraussetzung ist aber immer, dass der Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort überhaupt erbringen kann. Doch was, wenn nicht? Und was sollte der Kunde unternehmen, damit alles möglichst reibungslos abläuft? Wir haben die wichtigsten Rechte bei einem Umzug mit Telefon- und Internetanschluss zusammengestellt.

 

Den Anbieter rechtzeitig informieren

Steht ein Umzug ins Haus, sollte sich der Kunde frühzeitig an seinen Anbieter wenden und abklären, ob und zu welchen Konditionen er seinen Telefon- und Internetanschluss an den neuen Wohnort mitnehmen kann. Da es etwas dauern kann, bis sich der Anbieter meldet, sollte der Kunde für die Antwort eine Frist von etwa drei Wochen setzen.

Ist der Umzug möglich, halten die meisten Anbieter ein Formular bereit. Mit diesem Formular kann der Kunde die Umschaltung seines Anschluss am Umzugstag oder einem anderen Termin beantragen. Teilt der Anbieter hingegen mit, dass er die Leistung am neuen Wohnort gar nicht oder nicht wie vertraglich vereinbart erbringen kann, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Auf die Kündigung gehen wir später noch genauer ein. Jedenfalls kann sich der Kunde dann schon mal umsehen, welcher Anbieter am neuen Wohnort in Frage kommt.

 

Alles wie gehabt

Nimmt der Kunde seinen Anschluss beim Umzug mit, ändert sich am bestehenden Vertrag nichts. Der Anbieter muss am neuen Wohnort also genau die gleiche Leistung erbringen, wie sie für den alten Wohnort vertraglich vereinbart war. Das gilt auch für die Übertragungsraten. Kann der Anbieter die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit am neuen Wohnort nicht bereitstellen, muss er sich nicht mit einem anderen Tarif begnügen. Der Kunde kann zwar mit dem Anbieter vereinbaren, dass er in einen Tarif mit einer niedrigeren Übertragsrate eingestuft wird. Oft wird der Anschluss dadurch zumindest etwas kostengünstiger. Aber der Kunde muss sich nicht damit einverstanden erklären. Schafft die Leitung am neuen Wohnort die vereinbarten Mindestgeschwindigkeiten nicht, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Auf die Laufzeit des Vertrags hat ein Umzug ebenfalls keine Auswirkungen. Bislang setzten die Anbieter bei einem Umzug gerne automatisch eine neue Laufzeit von 24 Monaten in Gang. Aber für diese Praxis gibt es keinen Grund. Der Kunde sollte also darauf achten, dass sein Vertrag weiterläuft.

 

Mitnahme der Rufnummer

Bleibt die Vorwahl gleich, kann der Kunde seine bisherige Rufnummer behalten. Die Mitnahme der Telefonnummer wird auch als Portierung bezeichnet. Auf dem Antragsformular kann der Kunde meist angeben, ob seine Rufnummer portiert oder ob ihm eine neue Telefonnummer zugeteilt werden soll. Aber Achtung: Bei einigen Anbietern fallen für eine neue Rufnummer Gebühren an.

Die Mitnahme der Rufnummer ist auch möglich, wenn der Kunde den Anbieter wechselt. In diesem Fall muss er beim neuen Anbieter die Rufnummernportierung beantragen. Um alles Weitere kümmert sich dann der Anbieter. Doch damit wirklich alles klappt, sollte der Kunde den alten Vertrag nicht selbst kündigen, sondern auch das dem neuen Anbieter überlassen.

Festnetznummern sind ortsabhängig. Deshalb ist die Mitnahme der alten Telefonnummer nur dann möglich, wenn sich die Vorwahl nicht verändert. Zieht der Kunde in einen Ort mit einer anderen Vorwahl um, ist eine Portierung der Rufnummer nicht möglich. Im Mobilfunk ist das übrigens anders. Denn Mobilfunknummern sind nicht ortsabhängig. Deshalb kann der Kunde seine Mobilfunknummer immer behalten - bei einem Umzug genauso wie bei einem Anbieterwechsel.

 

Sonderkündigungsrecht

Bietet der bisherige Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht an, ergibt sich für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Gleiches gilt, wenn der Anbieter zwar einen Telefon- und Internetanschluss bereitstellen kann, aber eben nicht in der Form, wie es vertraglich vereinbart war.

Der Kunde kann den Vertrag zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Allerdings muss er dabei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Und nach aktueller Rechtsprechung beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist erst, wenn der Kunde tatsächlich umgezogen ist. Für die Praxis bedeutet das: Der Kunde muss die Grundgebühr für den Telefon- und Internetanschluss in den drei Monaten nach seinem Umzug weiterzahlen. Wie lange vorher er gekündigt hatte, spielt keine Rolle. Selbst wenn der Kunde den Vertrag schon ein halbes Jahr vorher zum Umzugstermin gekündigt hatte, läuft die Frist erst ab dem Umzugstermin und endet drei Monate später.

Der Kunde muss also drei Monate lang für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht mehr nutzen kann. Die Begründung für diese Regelung ist, dass sie die Interessen zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher ausgleichen soll. Denn während der Verbraucher aus dem Vertrag raus möchte, geht der Anbieter davon aus, dass der Vertrag über die beim Abschluss vereinbarte Dauer laufen wird. Die dreimonatige Kündigungsfrist soll hier einen Ausgleich schaffen und den Anbieter für seine Aufwendungen entschädigen.

Übrigens: Zieht der Kunde ins Ausland, greifen die gleichen Regelungen. Denn deutsche Anbieter betreiben üblicherweise nur im Inland ein eigenes Netz. Im Ausland können sie die vereinbarten Vertragsleistungen deshalb üblicherweise nicht erfüllen. Folglich ergibt sich auch hier ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden.

 

Kürzere Vertragslaufzeit


Weiß der Kunde, dass er innerhalb der nächsten zwei Jahre umziehen wird, oder möchte er sich nicht so lange an einen Anbieter binden, kann er von Anfang an einen Vertrag mit einer kürzeren Laufzeit wählen. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, auch einen Tarif mit einer Mindestlaufzeit von nur zwölf Monaten anzubieten. Oft gibt es zudem Tarife, die monatlich gekündigt werden können. Solche Verträge sind zwar meist teurer, weil die Grundgebühren höher sind. Oder der Kunde bekommt keinen subventionierten Router zu seinem Vertrag dazu. Aber dafür bleibt er flexibler. Und wenn er umzieht und kündigt, spart er sich die Grundgebühren in den drei Monaten nach dem Umzug.

Mehr Anleitungen, Ratgeber und Tipps:

 

 

 
< Prev   Next >

Anzeige

PDF-Download

PDF Anleitungen

IT & Internet

Dank LTE schnelles Internet auf dem Smartphone
Dank LTE schnelles Internet auf dem Smartphone Die Möglichkeit zu haben, überall und jederzeit im Internet zu surfen, ist für...
W-Lan in Zukunft in Bussen und Bahnen
W-Lan zukünftig in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse & Bahnen) Nach Ansicht vieler Experten ist WLan eine ideale Zugangstech...
App-Berechtigungen und ihre Bedeutung
Übersicht: App-Berechtigungen und ihre Bedeutung Für Smartphones und Tablets steht mittlerweile eine riesige Auswahl an unterschie...
4 Tipps zum sicheren Surfen in öffentlichen WLan-Netzen
4 Tipps zum sicheren Surfen in öffentlichen WLan-Netzen Ob am Flughafen oder im Hotel, im Zug, im Café oder bei einem Bummel...
9 aktuelle Fragen zu Chatbots, 1. Teil
9 Fragen zu Chatbots, 1. Teil Sobald von Robotern, digitalisierten Abläufen und Künstlicher Intelligenz die Rede ist, dauert e...

mehr Artikel

Welche Ausstattung braucht ein Home-Office? Welche Ausstattung braucht ein Home-Office?   Viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Unabhängigkeit. Das Home-Office scheint da eine sehr gute Lösung zu sein. Schließlich spart sich der Arbeitnehmer den Weg ins Büro, kann sich seine Arbeitszeiten etwas flexibler einteilen und den Job besser mit der Familie unter einen Hut bringen. Telefon und Internet sorgen für die Vernetzung mit dem Arbeitgeber und den Kollegen.  Ganzen Artikel...

Verdacht auf Hackerangriff: die wichtigsten Maßnahmen Verdacht auf Hackerangriff: die wichtigsten Maßnahmen   Ein Nutzer meldet sich in seinem Benutzerkonto an und muss feststellen, dass er Opfer eines Hackerangriffs wurde. – Diese Situation haben viele schon erlebt. Angesichts der gewaltigen Menge an Daten und Internetseiten, die Tag für Tag im Einsatz sind, ist es inzwischen leider keine Seltenheit mehr, dass sich Unbefugte dazwischenschalten, Informationen abgreifen und für ihre Zwecke missbrauchen. Zumal sowohl die Software als auch die Methoden der Cyber-Kriminellen immer raffinierter und leistungsstärker werden.  Ganzen Artikel...

HotSpots sicher nutzen Öffentliche HotSpots sicher nutzen Öffentliche HotSpots finden sich immer häufiger und es ist zweifelsohne sehr komfortabel für den Nutzer, sich auch fernab vom eigenen Schreibtisch dank WLan-Verbindung ins Internet einwählen zu können. Allerdings sollte der Nutzer dabei im Hinterkopf behalten, dass er sich diesen Netzwerkzugang mit anderen Nutzern teilt und es damit für einen Dritten möglich wird, aus dem Internet oder dem lokalen Netzwerk heraus auf sein Notebook zuzugreifen. Um öffentliche HotSpots sicher nutzen zu können, ist es daher ratsam, einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.   Ganzen Artikel...

Pro & Kontra zum Smart Home anhand von 5 Fragen, 1. Teil Pro & Kontra zum Smart Home anhand von 5 Fragen, 1. Teil   Viele Dinge, die es heute gibt, sind nicht unbedingt lebensnotwendig, machen das alltägliche Leben aber ein ganzes Stück einfacher. So ist es auch mit dem Smart Home. Natürlich lässt sich das Haus genauso gut mit einem herkömmlichen Schlüssel öffnen und schließen. Doch es ist sehr bequem, wenn ein elektronisches Türschloss reagiert, sobald sich der Bewohner nähert. Schaltet sich eine intelligente Beleuchtung an und aus und simuliert dadurch, dass jemand zu Hause ist, können Einbrecher abgeschreckt werden. Und wenn die Heizung, die Lüftung und die Jalousien miteinander kommunizieren, kann das Energie einsparen und damit langfristig die Kosten senken.  Ganzen Artikel...



Warum heißen Computerfehler "Bugs"? Warum heißen Computerfehler "Bugs"?   In der Computerwelt ist oft von “Bugs” die Rede, wenn Rechner oder Programme Fehlverhalten zeigen. Aber was ist ein Bug eigentlich genau? Woher kommt der Begriff? Und warum werden Computerfehler so genannt? Eines gleich vorweg: Das deutsche Wort Bug bezeichnet den vorderen Teil eines Schiffes. Doch damit hat ein Bug in der Computerwelt nichts zu tun. Hier geht der Begriff vielmehr auf das englische “bug” für Käfer oder Insekt zurück. Und die anderen Fragen klären wir jetzt!  Ganzen Artikel...